STEUER KNOW HOW
Bei Kunden und Geschäftspartnern
35 € netto pro Jahr je Geschäftspartner: Verschenkst Du unsere Boxen an Kunden oder Geschäftspartner, gilt eine Freigrenze bis 35 € netto pro Jahr und Beschenktem, damit Dein Geschenk als Betriebsausgabe anerkannt wird. Seid Ihr nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist der Betrag brutto
einzuhalten.
Unser Tipp: Die Freigrenze gilt lediglich für das Geschenk ohne Verpackungs- und Versandkosten. Wir haben daher auch Geschenkboxen, die sich aus diesem Grund knapp innerhalb der 35 € Freigrenze befinden. Bei diesen Boxen können wir die Nebenkosten in der Rechnung separat ausweisen, damit Ihr die Geschenkbox voll als Betriebsausgabe ansetzen könnt.
Bei Mitarbeitern und Angestellten
60 € brutto bei persönlichen Anlässen: Schenkt Ihr Mitarbeitern zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zum Jubiläum eine Geschenkbox, kann diese als Aufmerksamkeit bis zu einem Wert von 60 € brutto komplett als Betriebsausgabe angesetzt werden. Der Höchstbetrag gilt anlassbezogen, d.h. Ihr könnt bei zwei anfallenden Anlässen (z.B. Jubiläum und Heirat) auch zwei Geschenkboxen bis 60 € brutto übereichen.
50 € brutto bei allgemeinen Anlässen: Bedankt Ihr Euch für ein gutes Betriebsergebnis, zum Firmenjubiläum oder zu Weihnachten bei den Mitarbeitern, könnt Ihr die Geschenkbox als Sachzuwendung ansetzen. Bis zu einem Höchstbetrag von 50 € brutto im Monat, kann diese Wertschätzung steuer- und sozialversicherungsfrei als Ausgabe abrechnet werden.
Die 60 € Freigrenze für Aufmerksamkeiten und die 50 € Grenze für monatliche Sachzuwendungen sind unabhängig zueinander. So können Mitarbeiter im selben Monat, für einen persönlichen Anlass und einen allgemeinen Anlass zwei Geschenkboxen erhalten.
Bitte beachten: Unsere Darstellung ist ohne Gewähr und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.